Worum geht es bei der Wahl?
In Bayern haben wir eine Verhältniswahl
Parteien und Wählergruppen bekommen Sitze entsprechend ihrer Stimmenzahl
Man darf kumulieren (häufeln)
- Du hast so viele Stimmen, wie es Sitze gibt z. B. 60 Sitze = 60 Stimmen
- Diese kannst du: auf viele Personen verteilen oder einer Person mehrere Stimmen geben
Man darf panaschieren (mischen)
- Du darfst Kandidat/innen aus verschiedenen Parteien wählen. Dadurch kannst du sehr genau entscheiden, wen du persönlich gut findest, nicht nur welche Partei.
Zur Wahl
Du bekommst vier Stimmzettel:
- Landratswahl
- Kreistagswahl
- Bürgermeisterwahl
- Stadtrats-/Gemeinderatswahl
Zu 1. & 3.: Für die Wahl des Landrats/der Landrätin und des/ der Bürgermeister/in
Du hast Wahl zum Landrat/ zur Landrätin und Bürgermeister/in eine Stimme.
Zu 2.: Für die Wahl des Kreistages
Du hast 60 Stimmen. Mit einem Kreuz in der Kopfzeile gibst du jedem/r Kandidaten/in eine Stimme. Du kannst aber auch einzelnen Kandidaten/innen bis zu drei Stimmen geben. Dazu schreibst Du die Zahl 2 oder 3 in das Feld vor dem Namen.
Bitte achte darauf, nicht mehr als 60 Stimmen zu vergeben, sonst ist der Stimmzettel ungültig.
Zu 4.: Für die Wahl des Gemeinderates/ Stadtrates
Je nach Einwohnergröße der Stadt oder Gemeinde darfst du Stimmen vergeben. Mit einem Kreuz in der Kopfzeile gibst du jedem/r Kandidaten/in eine Stimme. Du kannst aber auch hier einzelnen Kandidaten/innen bis zu drei Stimmen geben. Dazu schreibst Du die Zahl 2 oder 3 in das Feld vor dem Namen.
Bitte achte darauf, nicht mehr Stimmen zu vergeben wie erlaubt sind, sonst ist der Stimmzettel ungültig.
Kommunalwahlen in Bayern am 08. März 2026
Was wird bei der Kommunalwahl eigentlich gewählt?
Am 8. März werden in Bayern die Landräte/Landrätinnen, die Kreistagsmitglieder und Bürgermeister/ Bürgermeisterinnen sowie Gemeinde – und Stadtratsmitglieder neu gewählt. Die gewählten Personen sind dann für sechs Jahre gewählt!
Landkreis
Folgende Ämter werden bei der Kommunalwahl auf Landkreisebene gewählt:
– Der Landrat oder die Landrätin
– Die Kreisräte
Gemeinde/Stadt
Folgende Ämter werden bei der Kommunalwahl auf Stadt oder Gemeindeebene gewählt. Was bei dir der Fall ist, kommt darauf an, ob du in einer Stadt oder einer Gemeinde wohnst.
– Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin
– Die Gemeinderäte (Wenn du in einer Gemeinde wohnst)
– Die Stadträte (Wenn du in einer Stadt wohnst)
Zentrale Aufgaben der bayerischen Landkreise
1. Soziale Aufgaben
Jugendhilfe (z. B. Jugendamt)
Sozialhilfe und Grundsicherung
2. Öffentliche Sicherheit & Ordnung
Gesundheitsamt
Lebensmittelüberwachung
Katastrophenschutz
Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen
3. Bildung & Kultur
Träger von weiterführenden Schulen (Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen)
4. Verkehr & Infrastruktur
Bau und Unterhalt von Kreisstraßen
Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Abfallwirtschaft (Müllentsorgung, Wertstoffhöfe)
5. Wirtschaft & Umwelt
Wirtschaftsförderung
Regionalentwicklung
Natur- und Umweltschutz
Landschaftspflege
6. Verwaltung
Landratsamt als Verwaltungsbehörde
Umsetzung staatlicher Aufgaben im Auftrag des Freistaats Bayern
Typische Aufgaben von Gemeinden und Städten in Bayern
1. Daseinsvorsorge (Grundversorgung)
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Straßenbeleuchtung und Gemeindestraßen
Feuerwehr (Freiwillige Feuerwehr)
2. Ordnung & Verwaltung
Einwohnermeldeamt (An- und Abmeldungen)
Standesamt (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle)
Ordnungsamt (z. B. Parken, Lärm, Veranstaltungen)
Fundbüro
3. Bildung, Betreuung & Soziales
Kindergärten und Kinderkrippen
Grund- und Mittelschulen
Spielplätze, Jugendtreffs
Soziale Einrichtungen vor Ort
4. Bauen & Wohnen
Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne)
Baugenehmigungen (oft gemeinsam mit dem Landratsamt)
Gemeindlicher Wohnungsbau
5. Kultur, Sport & Freizeit
Sportanlagen, Schwimmbäder
Büchereien
Feste, Märkte und kulturelle Veranstaltungen
Vereine fördern
6. Wirtschaft & Finanzen
Gewerbeansiedlung und Wirtschaftsförderung
Verwaltung der Gemeindefinanzen
Erhebung von Gemeindesteuern (z. B. Grundsteuer, Gewerbesteuer)









