Informationen zur Wahl

Worum geht es bei der Wahl?

    In Bayern haben wir eine Verhältniswahl

    Parteien und Wählergruppen bekommen Sitze entsprechend ihrer Stimmenzahl

    Man darf kumulieren (häufeln)

    • Du hast so viele Stimmen, wie es Sitze gibt z. B. 60 Sitze = 60 Stimmen
    • Diese kannst du: auf viele Personen verteilen oder einer Person mehrere Stimmen geben

    Man darf panaschieren (mischen)

    • Du darfst Kandidat/innen aus verschiedenen Parteien wählen. Dadurch kannst du sehr genau entscheiden, wen du persönlich gut findest, nicht nur welche Partei.

    Du bekommst vier Stimmzettel:

    1. Landratswahl
    2. Kreistagswahl
    3. Bürgermeisterwahl
    4. Stadtrats-/Gemeinderatswahl

    Zu 1. & 3.: Für die Wahl des Landrats/der Landrätin und des/ der Bürgermeister/in

    Du hast Wahl zum Landrat/ zur Landrätin und Bürgermeister/in eine Stimme.

    Zu 2.: Für die Wahl des Kreistages

    Du hast 60 Stimmen. Mit einem Kreuz in der Kopfzeile gibst du jedem/r Kandidaten/in eine Stimme. Du kannst aber auch einzelnen Kandidaten/innen bis zu drei Stimmen geben. Dazu schreibst Du die Zahl 2 oder 3 in das Feld vor dem Namen.

    Zu 4.: Für die Wahl des Gemeinderates/ Stadtrates

    Je nach Einwohnergröße der Stadt oder Gemeinde darfst du Stimmen vergeben.  Mit einem Kreuz in der Kopfzeile gibst du jedem/r Kandidaten/in eine Stimme. Du kannst aber auch hier einzelnen Kandidaten/innen bis zu drei Stimmen geben. Dazu schreibst Du die Zahl 2 oder 3 in das Feld vor dem Namen.

    Was wird bei der Kommunalwahl eigentlich gewählt?

    Am 8. März werden in Bayern die Landräte/Landrätinnen, die Kreistagsmitglieder und Bürgermeister/ Bürgermeisterinnen sowie Gemeinde – und Stadtratsmitglieder neu gewählt. Die gewählten Personen sind dann für sechs Jahre gewählt!

    Landkreis

    Folgende Ämter werden bei der Kommunalwahl auf Landkreisebene gewählt:


    – Der Landrat oder die Landrätin
    – Die Kreisräte

    Gemeinde/Stadt

    Folgende Ämter werden bei der Kommunalwahl auf Stadt oder Gemeindeebene gewählt. Was bei dir der Fall ist, kommt darauf an, ob du in einer Stadt oder einer Gemeinde wohnst.


    – Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin
    – Die Gemeinderäte (Wenn du in einer Gemeinde wohnst)
    – Die Stadträte (Wenn du in einer Stadt wohnst)

    Zentrale Aufgaben der bayerischen Landkreise

    1. Soziale Aufgaben
    Jugendhilfe (z. B. Jugendamt)
    Sozialhilfe und Grundsicherung

    2. Öffentliche Sicherheit & Ordnung
    Gesundheitsamt
    Lebensmittelüberwachung
    Katastrophenschutz
    Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen

    3. Bildung & Kultur
    Träger von weiterführenden Schulen (Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen)

    4. Verkehr & Infrastruktur
    Bau und Unterhalt von Kreisstraßen
    Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
    Abfallwirtschaft (Müllentsorgung, Wertstoffhöfe)

    5. Wirtschaft & Umwelt
    Wirtschaftsförderung
    Regionalentwicklung
    Natur- und Umweltschutz
    Landschaftspflege

    6. Verwaltung
    Landratsamt als Verwaltungsbehörde
    Umsetzung staatlicher Aufgaben im Auftrag des Freistaats Bayern

    Typische Aufgaben von Gemeinden und Städten in Bayern

    1. Daseinsvorsorge (Grundversorgung)
    Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
    Straßenbeleuchtung und Gemeindestraßen
    Feuerwehr (Freiwillige Feuerwehr)

    2. Ordnung & Verwaltung
    Einwohnermeldeamt (An- und Abmeldungen)
    Standesamt (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle)
    Ordnungsamt (z. B. Parken, Lärm, Veranstaltungen)
    Fundbüro

    3. Bildung, Betreuung & Soziales
    Kindergärten und Kinderkrippen
    Grund- und Mittelschulen
    Spielplätze, Jugendtreffs
    Soziale Einrichtungen vor Ort

    4. Bauen & Wohnen
    Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne)
    Baugenehmigungen (oft gemeinsam mit dem Landratsamt)
    Gemeindlicher Wohnungsbau

    5. Kultur, Sport & Freizeit
    Sportanlagen, Schwimmbäder
    Büchereien
    Feste, Märkte und kulturelle Veranstaltungen
    Vereine fördern

    6. Wirtschaft & Finanzen
    Gewerbeansiedlung und Wirtschaftsförderung
    Verwaltung der Gemeindefinanzen
    Erhebung von Gemeindesteuern (z. B. Grundsteuer, Gewerbesteuer)