Förderungen

Bei der Förderung der Jugendarbeit von Jugendorganisationen handelt es sich um eine übertragene Aufgabe, die der Kreisjugendring an der Stelle bzw. im Auftrag des Landkreises übernimmt. Die finanziellen Mittel, die dabei zur Auszahlung kommen sind öffentliche Gelder des Landkreises, also Steuergelder. Sie sind aufgrund gesetzlicher Regelungen von der Kommune zu erbringen, allerdings ist der Umfang, d.h. die Höhe, nicht detailliert festgelegt.

Alle Informationen und die ausführliche Förderrichtlinien finden Sie hier. Unbedingt vor Antragstellung durchlesen, da unten jeweils nur ein kurzer Auszug dargestellt wird.


Die Grundförderung (kurzer Auszug)

Die im KJR zusammengeschlossenen Jugendverbände, -gemeinschaften und -gruppen sollen in die Lage versetzt werden, ihre allgemeinen Aufgaben auf Landkreisebene wahrzunehmen. Zu diesen Aufgaben gehört insbesondere die Koordination der einzelnen Gruppen der Jugendorganisation, sowie deren Vernetzung und Leitungsaufgaben. Die Anträge sind auf dem Formblatt bis zum 31.03 des laufenden Jahres einzureichen (alle weiteren Infos in den Förderrichtlinien).

Förderungsfähige Kosten sind

  • Reisekosten und Kosten für Gremien
  • Kosten für Öffentlichkeitsarbeit
  • Verwaltungskosten und Kosten für Geschäftsbedarf Höhe der Förderung

Höhe der Förderung

  • Die Grundpauschale beträgt jährlich 200 Euro je Sammelvertretung
  • Bei erhöhtem Bedarf kann aufgrund eines Verwendungsnachweises bis zum 31.10 zusätzlich bis zu 1000 Euro abgerufen werden.

Förderung von Geräten und Materialien (kurzer Auszug)

Die im KJR zusammengeschlossenen Jugendverbände, -gemeinschaften und -gruppen sollen über geeignete Geräte und Materialien verfügen, um ihre pädagogische Arbeit wirkungsvoll und erfolgreich im Landkreis gestalten zu können. Gefördert wird die Beschaffung/ Reparatur von Geräten und Materialien für die Jugendarbeit:

Folgende Geräte und Materialien können gefördert werden:

  • Fachliteratur für Jugendarbeit
  • Kleinsportgeräte (z.B. Bälle, Sportnetze, Tischtennisplatten, etc.)
  • Technische Geräte
  • Gruppenzelte und Lagerzubehör
  • Musikinstrumente für die Gruppenarbeit und Liederhefte
  • Kleidung

Förderungsfähige Kosten sind

  • Reparatur
  • Anschaffung

Höhe der Förderung

  • 25% der förderungsfähigen Kosten
  • je Zusendungsempfänger stehen pro Jahr max. 1000 Euro Förderung zur Verfügung

Förderungen von Freizeitmaßnahmen (kurzer Auszug)

Freizeitmaßnahmen sollen den Teilnehmer*innen ein gemeinsames Erleben sozialer Erfahrungen ermöglichen und den schonenden Umgang mit Natur und Umwelt fördern. Freizeitmaßnahmen knüpfen an den Interessen der jungen Menschen an, werden von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet. Gefördert werden ein- und mehrtägige Freizeitmaßnahmen, die dem Zweck der Förderung entsprechen.

Förderungsfähige Kosten sind

  • Fahrtkosten
  • Verpflegung und Übernachtung
  • Raummieten
  • Materialkosten
  • Honorare
  • Programm und Materialkosten
  • Aufwandsentschädigung (10 Euro / Tag jedoch max. 70 Euro pro Maßnahme)

Höhe der Förderung

  • Die Förderung beträgt 5 Euro pro Tag und Teilnehmer*in
  • Zusätzlich gefördert werden pro angefangene 6 Teilnehmer*innen ein*e Betreuer*in mit 10 Euro pro Tag (Inhaber*innen einer Juleica oder einer vergleichbaren Jugendleiterkarte, deren Qualitätsstandards der Juleica entsprechen, erhalten 12 Euro)
  • Für die ersten 6 Teilnehmer*innen werden bei Bedarf 2 Betreuer*innen gefördert. Der Zuschuss darf den Fehlbetrag nicht übersteigen.
  • Bei mehrtägigern Maßnahmen wird höchstens ein Zuschuss von 1500 Euro bezuschusst.
  • Bei eintägigen Maßnahmen wird höchstens ein Zuschuss von 100 Euro gewährt, sowie 2 Veranstaltungen pro Zuwendungsempfänger pro Jahr.

Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen und Seminare (kurzer Auszug)

Jugendliche sollen im kulturellen, sozialen, gesundheitlichen, naturkundlichen oder politischen Bereich Lernfelder geboten werden. Sie sollen dabei ihre eigene Situation erkennen und ihr eigenes Verhalten reflektieren können. Die Förderung soll Jugendliche zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Alltag und zur Mitverantwortung in der Gesellschaft befähigen. Gekennzeichnet ist außerschulische Jugendbildung durch Strukturmerkmale wie Freiwilligkeit, Interessensorientierung und Selbstbestimmung. Ziel soll eine Qualifizierung der Jugendarbeit sein. Gefördert werden Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, die inhaltlich auf den Zweck der Förderung ausgerichtet sind.

Förderungsfähige Kosten sind

  • Fahrtkosten
  • Verpflegung und Übernachtung
  • Raummieten
  • Materialkosten
  • Honorare und Referent*innenkosten
  • Notwendige Arbeits- und Sachkosten
  • Organisationskosten

Höhe der Förderung

  • die Förderung beträgt 10 Euro pro Tag und Teilnehmer*in/Betreuer*in
  • Betreuer*innen, die Inhaber*in einer Juleica oder einer vergleichbaren Jugendleiterkarte, deren Qualitätsstandards der Juleica entsprechen, sind, erhalten 12 Euro bei Seminarreihen max. 5 Euro pro Abend (evtl. einheitliche Euro-Bezeichnung)
  • bei Mehrtagesmaßnahmen wird ein Anreise- und Abreisetag, mit Mindestdauer der von 4 Stunden ein halber Tagessatz in Höhe von 5 Euro gefördert, wenn die Fördervoraussetzung unter 4. Fördervoraussetzungen erfüllt sind (Beinhaltung der Themen im Sinne der Jugendbildungsmaßnehmen)
  • der Zuschuss darf den Fehlbetrag nicht überschreiten
  • eine Bildungsmaßnahme wird höchstens mit 500 Euro bezuschusst.

Veranstaltungen der internationalen Jugendbegegnung (kurzer Auszug)

Die im KJR zusammengeschlossenen Jugendverbände, -gemeinschaften und -gruppen sollen in die Lage versetzt werden, Aktivitäten im Bereich der internationalen Jugendbegegnung durchführen zu können. Gefördert werden Jugendbegegnungen zwischen Gruppen des Landkreises mit ausländischen Jugendgruppen im In- und Ausland.

Förderungsfähige Kosten sind

  • Fahrtkosten
  • Verpflegung und Übernachtung
  • Raummieten
  • Materialkosten
  • Honorare
  • Programm und Materialkosten
  • Aufwandsentschädigung (10 Euro / Tag jedoch max. 70 Euro pro Maßnahme)

Höhe der Förderung

  • die Förderung beträgt 5 Euro pro Tag und Teilnehmer*in (für die TN aus dem Landkreis)
  • Betreuer*innen, die Inhaber*innen einer Juleica oder einer vergleichbaren Jugendleiterkarte, deren Qualitätsstandards der Juleica entsprechen, sind, erhalten 6 Euro
  • Für die ersten 6 Teilnehmer*innen werden 2 Betreuer*innen gefördert.
  • Zusätzlich gefördert werden pro 6 Teilnehmer*innen ein*e Betreuer*in mit 10 Euro pro Tag (12 Teilnehmer = 2 Betreuer*innen).
  • der Zuschuss darf den Fehlbetrag nicht überschreiten
  • eine Maßnahme wird höchstens mit einem Zuschuss von 1000 Euro bezuschusst.