Bei der Förderung der Jugendarbeit von Jugendorganisationen handelt es sich um eine übertragene Aufgabe, die der Kreisjugendring an der Stelle bzw. im Auftrag des Landkreises übernimmt. Die finanziellen Mittel, die dabei zur Auszahlung kommen sind öffentliche Gelder des Landkreises, also Steuergelder. Sie sind aufgrund gesetzlicher Regelungen von der Kommune zu erbringen, allerdings ist der Umfang, d.h. die Höhe, nicht detailliert festgelegt.
Die Zuschussrichtlinien wurden von einer Arbeitsgruppe aus Vorstand und Delegierten in Abstimmung mit dem Landratsamt Mühldorf am Inn überarbeitet und gelten ab dem 01.01.2025.
Um alle Informationen zu den Förderrichtlinien einzusehen, bitte auf den gelben Button oben klicken. Die Anträge dazu sind weiter unten!