Aufgaben

Die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft Kreisjugendring sind in der Satzung festgeschrieben. Neben dem Schwerpunkt der Unterstützung verbandlicher Jugendarbeit wendet sich die AG KJR auch wichtigen Aufgabenbereichen zu, die über gemeinsame Verbandsinteressen hinaus für die gesamte Jugend des Landkreises von Bedeutung sind. Durch die Abordnung der beiden kommunalen Jugendpfleger des Landkreises an den KJR Mühldorf sind auch neue Aufgaben, wie z. B. die Beratung und Unterstützung der Gemeinden hinzugekommen.

Allgemeines

Die Seminare, Veranstaltungen, Fahrten, Kurse und sonstige Maßnahmen werden durch Mittel des Landkreises, Zuschüsse, Spenden und Teilnahmegebühren finanziert. Neben diesem Bildungs-, Kultur- und Veranstaltungsprogramm bieten der Kreisjugensring bzw. die kommunalen JugendpflegerInnen je nach Bedarf und Aktualität weiter Schulungen, Kurse und auch Beratung an. Ebenso können von uns ReferentInnen für spezielle Themen vermittelt werden.

 
  • Vertretung der Interessen aller Kinder und Jugendlichen ( bis 27 Jahre ) im Landkreis
  • Unterstützung der verbandlichen Jugendarbeit durch die Geschäftsstelle; finanzielle Hilfen aus Kreisjugendringmitteln, Beratung, Kurse, Seminare
  • Unterstützung und Entwicklung der Struktur von offener Jugendarbeit durch die kommunalen Jugendpfleger, durch fachliche Beratung (z.B. über Standards der Jugendarbeit), Info-Pool, Info-Dienst, Entwicklung von Konzepten und Strategien
  • Unterstützung der gemeindlichen Jugendarbeit durch die kommunalen Jugendpfleger:
    Durch Trägerberatung, fachliche Beratung, Info-Pool, und Konzeptentwicklung Vermittlung und Beantragung von Zuschüssen bei übergeordneten Stellen Material-Pool für Jugendarbeit (z. B. Spielkist`l-Geräte, Kleinbusse, Video..)
  • Stellungnahmen zu Bebauungsplänen:
    Als Träger öffentlicher Belange vertreten wir die Interessen von Kindern und Jugendlichen ( z. B. Spielplätze, Bolzplätze, Jugendheime- und Jugendräume, Fahrradwege)
  • Beteiligung an der Erstellung kommunaler Jugendpläne Aktivitäten und Maßnahmen für die nichtorganisierte Jugend wie z. B.:
    Internationale Jugendbegegnungen und Freizeiten
    Politische und kulturelle Bildungsfahrten
    Konzert- und Theaterveranstaltungen
    Kurse, Seminare, Vorträge und Diskussionsveranstaltungen
  • Maßnahmen des pädagogischen Jugendschutzes.
    z. B. Aktionen zur Suchtprävention, Aktionen gegen sexuellen Mißbrauch von Kindern oder gegen Gewalt und Ausländerfeindlichkeit Ausstellung von Jugendleiter- und Jugendherbergsausweisen (DJH)