Verleihbedingungen

  • Geräteausleihe nicht für gewerbliche Nutzung (d.h. der/die Entleiher*in darf keine Benutzungsgebühr verlangen). Die Ausleihe darf nicht für Partei- oder Firmenwerbezwecke erfolgen.
  • Ein Rechtsanspruch auf Verleih besteht nicht.
  • Jugendgruppen (mit einem vom KJR ausgestellten Gruppenleiterausweis) und Eltern- oder Jugendinitiativen können für die Kinder- und Jugendarbeit werktags (ausgenommen Feiertage) und am Wochenende bis zu maximal 10,- € Geräte kostenlos ausleihen.
Alle Verleihverträge finden Sie auf den dazugehörigen Seiten.

NEU Umsatzsteuer ab 2023:

Ab 01.01.2023 findet das Umsatzsteuergesetz Anwendung. Die Gebührenordnung muss ab diesem Zeitpunkt die Preise inklusive Umsatzsteuer darstellen. Um zu prüfen, ob die Verleihanfrage der Umsatzsteuerpflicht unterliegt oder nicht, bitten wir, wahrheitsgemäß anzugeben ob es sich beim Entleiher um einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (z.B. die Mitgliedsvereine und Verbände in den Stadt- und Kreisjugendringen, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, siehe auch www.blja.bayern.de) handelt oder ob die Verleihgegenstände ausschließlich zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB Vlll genutzt werden (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__11.html) Sollte nichts davon der Fall sein, wird die Umsatzsteuer entsprechend auf der Rechnung ausgewiesen. Sollte Ihre Verleihanfrage umsatzsteuerfrei sein (z.B. anerkannter Träge der Jugendarbeit zum Zwecke der Jugendarbeit ohne Gewinnerzielungsabsicht), wird der umsatzssteuerfreie Preis veranlasst.

Verleihkategorien

Kategorie A:           Mitgliedsverbände des KJR-Mühldorf (mit Bescheinigung) Kategorie B:           Freie Träger der Jugendarbeit und gemeinnützige Organisationen (mit Nachweis) Kategorie C:           Private und kommerzielle Ausleihe Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte um einen Termin für ein persönliches Angebot (Preise, Vertragsbedingungen) für Ihre Veranstaltung zu erhalten

Terminvergabe – Abholung und Rückgabe

  • Vorherige Terminabsprache ist notwendig – telefonisch und schriftlich.
  • Der/Die EntleiherIn ist verantwortlich für termingerechte Abholung und Rückgabe bzw. Weitergabe.
  • Der/Die EntleiherIn hat die Spielgeräte in sauberem und trockenem Zustand zurückzubringen oder an den/die nächste/n EntleiherIn weiterzugeben – anderenfalls wird eine Gebühr für die Reinigung erhoben.
  • Rückgaben erfolgen nicht am Wochenende.

Haftung für Schäden und Unfälle

Für Unfälle übernimmt der KJR keine Haftung – der/die Entleiher*in soll insbesondere für Hüpfburgen eigenes Betreuungspersonal einsetzen.
  • Der/Die Entleiher*in übernimmt die volle Haftung für entstandene Schäden
  • Der Abschluß einer Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung für die Veranstaltung ist ratsam
  • Auftretende Schäden oder beim Aufbau festgestellte Schäden sind unverzüglich dem KJR zu melden

Kosten

Die Ausleihgebühr gilt jeweils für einen Veranstaltungstag – Abholung und Rückgabe richtet sich nach den Erfordernissen des KJR. Ab Freitag wird bei Bussen immer die Wochenendpauschale erhoben. Für fahrlässig verzögerte Rückgaben erhöht sich die Ausleihgebühr, 10% Betriebskosten sind beinhaltet.
Öffnungszeiten des Verleihs: Montag – Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr Weitere Informationen: Kreisjugendring Mühldorf am Inn Braunauer Straße 4 84478 Waldkraiburg E-mail:   info@kjr-muehldorf.de Fax:         08638 88428-29 Telefon: 08638/884280