Hüpfburgen

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Verleihkategorien:

Kategorie A:           Mitgliedsverbände des KJR-Mühldorf (mit Bescheinigung)

Kategorie B:           Freie Träger der Jugendarbeit und gemeinnützige Organisationen (mit Nachweis)

Kategorie C:           Private und kommerzielle Ausleihe


NEU Umsatzsteuer ab 2023:

Ab 01.01.2023 findet das Umsatzsteuergesetz Anwendung. Die Gebührenordnung muss ab diesem Zeitpunkt die Preise inklusive Umsatzsteuer darstellen. Um zu prüfen, ob die Verleihanfrage der Umsatzsteuerpflicht unterliegt oder nicht, bitten wir, wahrheitsgemäß anzugeben ob es sich beim Entleiher um einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (z.B. die Mitgliedsvereine und Verbände in den Stadt- und Kreisjugendringen, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, siehe auch www.blja.bayern.de) handelt oder ob die Verleihgegenstände ausschließlich zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB Vlll genutzt werden (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__11.html)

Sollte nichts davon der Fall sein, wird die Umsatzsteuer entsprechend auf der Rechnung ausgewiesen.


GerätPreisBild
Airtramp auf einem PKW-Anhänger
6,5x6m mit Kompressor und Unterlegplane
A: 69,75 €/ 83,00 €*
B: 116,25 €/ 138,34 €*
C: 184,45 €
Giraffe mit hohem Rand auf einem PKW-Anhänger
7×6,5 mit Kompressor und Unterlegplane
A: 85,50 €/ 101,75 €*
B: 142,50 €/ 169,57 €*
C: 226,10 €
Feuerwehr mit Seitenrutsche auf einem PKW-Anhänger
6,5x6m mit Kompressor und Unterlegplane
A: 107,10 €/ 127,45 €*
B: 178,50 €/ 212,42 €*
C: 283,22€
Luftschlange gerade o. zackig
20m lang mit Kompressor
A: 24,75 €/ 29,45 €*
B: 41,25 €/ 49,09 €*
C: 65,45 €

*Eine Verleihanfrage von Kategorie A und B ist dann umsatzsteuerfrei, wenn, z.B. anerkannter Träger der Jugendarbeit zum Zwecke der Jugendarbeit ohne Gewinnerzielungsabsicht handeln.

Alle Hüpfburgen (außer Luftschlangen) sind mit einem Kompressor und einer Unterlegplane ausgestattet und liegen auf einem PKW-Anhänger.

Hüpfburgen niemals ohne Aufsicht/Betreuung benutzen lassen! Für alle Geräte müssen von dem/der Entleiher*in Aufsichtspersonen bereitgestellt werden. Die Hüpfburgen müssen
gemäß der beigefügten Anleitung aufgebaut und gesichert werden.